Das Bundesverwaltungsgericht, das oberste Verwaltungsgericht der Bundesrepublik Deutschland, hat am 29. Januar 2026 entschieden, dass die Bundesregierung das Klimaschutzprogramm nachbessern muss. Das 2023 beschlossene Programm reiche nicht aus, um die Klimaziele zu erreichen. Das Programm genüge nicht den gesetzlichen Anforderungen, um die Senkung der CO2-Emissionen um mindestens 65 % im Vergleich zum Jahr 1990 bis 2030 zu erreichen.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte damit ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Berlin-Brandenburg, das die bisher im Klimaschutzprogramm aufgelisteten Maßnahmen als nicht ausreichend eingestuft hatte, um die Vorgaben des Klimaschutzgesetzes zu erfüllen. Insbesondere bei den Treibhausgasemissionen verbleibe eine Lücke von mindestens 200 Mio. Tonnen CO2. Die Bundesregierung müsse bei der Überarbeitung des Klimaschutzprogramms darauf achten, dass alle Maßnahmen des Klimaschutzprogramms prognostisch geeignet seien, die Klimaschutzziele zu erreichen und dabei die jährlichen Emissionsmengen einzuhalten.

Geklagt hatte die Deutsche Umwelthilfe (DUH), eine anerkannte Umweltvereinigung.

Die Deutsche Bundesregierung hat bereits auf das Urteil reagiert. Sie hat mitgeteilt, bis Ende März 2026 ein neues Programm zum Klimaschutz vorzulegen. Dabei will sie „alles was im alten Klimaschutzprogramm an Defiziten bestanden hat durch ihr neues Programm 2026 heilen“. Allerdings hätten noch nicht alle Ministerien ausreichend geliefert, sodass bis zur Vorlage eines neuen Klimaschutzprogramms noch erhebliche Arbeit anstehe.

BVerwG 7 C 6.24 – Urteil vom 29. Januar 2026

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